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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

S+R Sprachschule GmbH


handelnd unter der Marke Nuurlingua
Dresdener Straße 1
34125 Kassel
Deutschland

 

– nachfolgend „Nuurlingua“ oder „Sprachschule“ genannt –

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Stand: September 2026

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der S+R Sprachschule GmbH, handelnd unter der Marke Nuurlingua, und ihren Kunden bzw. Kursteilnehmern über Sprachkurse, Sprachunterricht, Prüfungsvorbereitung, berufsbezogene Sprachkurse sowie sonstige Bildungs- und Unterrichtsleistungen.

  2. Nuurlingua ist die Marke der S+R Sprachschule GmbH. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die S+R Sprachschule GmbH.

  3. Die Verwendung der Bezeichnung „Nuurlingua“ auf der Website, in Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Kursunterlagen, Teilnahmebescheinigungen oder sonstigen geschäftlichen Unterlagen bezeichnet die von der S+R Sprachschule GmbH betriebene Sprachschule.

  4. Diese AGB gelten insbesondere für:

    • Gruppenkurse,

    • Intensivkurse,

    • Abendkurse,

    • Wochenend- und Samstagskurse,

    • Einzelunterricht,

    • Kleingruppenunterricht,

    • Onlinekurse,

    • Hybridkurse,

    • Firmenkurse,

    • Prüfungsvorbereitungskurse,

    • Fachsprachkurse,

    • Visakurse sowie

    • sonstige von Nuurlingua angebotene Bildungsleistungen.

  5. Bei Firmenkunden, Vermittlungsagenturen oder Kooperationspartnern können ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen oder individuelle Angebote, getroffen werden. Individuelle Vereinbarungen haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.

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§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

 

  1. Die Anmeldung zu einem Kurs kann insbesondere

    • über die Website bzw. das Online-Buchungssystem,

    • über ein Onlineformular,

    • schriftlich,

    • per E-Mail,

    • mittels eines Anmeldeformulars oder

    • unmittelbar in den Geschäftsräumen von Nuurlingua erfolgen.

  2. Soweit die Anmeldung über ein Online-Buchungssystem erfolgt, gibt der Kunde durch Betätigung des entsprechend gekennzeichneten kostenpflichtigen Bestellbuttons eine verbindliche Vertragserklärung ab.

  3. Der Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme der Anmeldung bzw. mit Übersendung der Kurs- oder Buchungsbestätigung durch Nuurlingua zustande, sofern im jeweiligen Buchungsvorgang nicht ausdrücklich ein unmittelbar verbindlicher Vertragsschluss vorgesehen ist.

  4. Bei einer schriftlichen Anmeldung kommt der Vertrag mit Annahme bzw. Kursbestätigung durch Nuurlingua zustande.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und richtige Angaben zu machen.

  6. Änderungen wesentlicher Kontaktdaten, insbesondere Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sind Nuurlingua unverzüglich mitzuteilen.

  7. Rechnungen, Zahlungsinformationen, Kursbestätigungen, Mahnungen und sonstige vertragsbezogene Mitteilungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

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§ 3 Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

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  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Kursgebühren bzw. die im individuellen Angebot vereinbarten Preise.

  2. Soweit auf der Rechnung, im Angebot oder im Buchungsvorgang keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, ist die Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

  3. Beginnt der gebuchte Kurs vor Ablauf dieser Zahlungsfrist, muss die vollständige Kursgebühr grundsätzlich spätestens zum Kursbeginn bezahlt sein, soweit keine andere Zahlungsvereinbarung oder Ratenzahlung vereinbart wurde.

  4. Je nach Angebot stehen insbesondere folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

    • Banküberweisung,

    • Onlinezahlung,

    • PayPal,

    • Kartenzahlung,

    • Barzahlung oder

    • weitere im jeweiligen Buchungsvorgang angebotene Zahlungsmethoden.

  5. Eine vereinbarte Ratenzahlung verändert die Höhe der insgesamt geschuldeten Kursgebühr nicht.

  6. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Nuurlingua berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen und erforderlichenfalls ein Inkasso- oder Rechtsdienstleistungsunternehmen einzuschalten.

  7. Hierdurch können dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zusätzliche Kosten entstehen.

  8. Nuurlingua kann die weitere Teilnahme am Unterricht bis zum Ausgleich fälliger Forderungen verweigern, soweit dies im jeweiligen Einzelfall rechtlich zulässig und angemessen ist.

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§ 4 Unterrichtseinheiten und Leistungsumfang

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  1. Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst grundsätzlich 45 Minuten, sofern beim jeweiligen Kursangebot nichts anderes angegeben wird.

  2. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der gebuchten Unterrichtsleistung.

  3. Gebucht wird ein bestimmter Kurszeitraum bzw. eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten. Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen einer bestimmten Niveaustufe ist nicht Vertragsgegenstand.

  4. Nuurlingua garantiert insbesondere nicht, dass ein Teilnehmer innerhalb eines bestimmten Kurszeitraums eine bestimmte Niveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreicht.

  5. Der tatsächliche Lernerfolg hängt insbesondere von den Vorkenntnissen, der Anwesenheit, der aktiven Mitarbeit, dem Eigenstudium, der Bearbeitung von Hausaufgaben sowie den individuellen Lernvoraussetzungen des Teilnehmers ab.

  6. Nuurlingua kann ergänzend zum Unterricht Hausaufgaben, Selbstlernphasen, digitale Übungen, Lernplattformen und sonstige Lernmaterialien einsetzen.

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§ 5 Einstufung und Kurszuordnung

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  1. Zur Ermittlung des tatsächlichen Sprachniveaus kann Nuurlingua vor oder während eines Kurses einen schriftlichen und/oder mündlichen Einstufungstest durchführen.

  2. Vorhandene Sprachzertifikate und Angaben des Teilnehmers über bereits erreichte Sprachkenntnisse können bei der Einstufung berücksichtigt werden.

  3. Stellt sich heraus, dass das tatsächliche Sprachniveau erheblich vom Niveau des gebuchten Kurses abweicht, kann Nuurlingua dem Teilnehmer einen fachlich geeigneteren Kurs empfehlen.

  4. Soweit ein geeigneter Kurs verfügbar und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist, kann eine entsprechende Umstufung vorgenommen werden.

  5. Ziel der Einstufung und Kurszuordnung ist eine dem tatsächlichen Leistungsstand entsprechende Beschulung.

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§ 6 Lehrkräfte

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  1. Der Teilnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

  2. Nuurlingua ist berechtigt, Lehrkräfte vor oder während eines laufenden Kurses auszutauschen.

  3. Für einzelne Unterrichtseinheiten oder Kursteile können unterschiedliche geeignete Lehrkräfte eingesetzt werden.

  4. Ein Wechsel der Lehrkraft stellt für sich allein keinen Grund für eine Minderung der Kursgebühr, Rückerstattung oder außerordentliche Kündigung dar.

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§ 7 Präsenz-, Online- und Hybridunterricht

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  1. Unterricht kann entsprechend dem gebuchten Angebot als Präsenzunterricht, Onlineunterricht oder Hybridunterricht durchgeführt werden.

  2. Bei Onlineunterricht ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, über eine geeignete technische Ausstattung, insbesondere ein geeignetes Endgerät, sowie eine ausreichend stabile Internetverbindung zu verfügen.

  3. Technische Probleme im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, insbesondere eine fehlende oder instabile Internetverbindung oder ungeeignete technische Ausstattung, gelten grundsätzlich nicht als Unterrichtsausfall seitens Nuurlingua.

  4. Bei technischen Störungen im Verantwortungsbereich von Nuurlingua wird eine angemessene Ersatzlösung angeboten, beispielsweise ein Ersatztermin oder eine andere geeignete Form der Nachholung.

  5. Ein Wechsel des Unterrichtsraums innerhalb des Standortes ist zulässig.

  6. Ein organisatorisch erforderlicher Wechsel zwischen vergleichbaren Unterrichtsformen kann vorgenommen werden, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist und der wesentliche Charakter des gebuchten Angebots erhalten bleibt.

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§ 8 Fehlzeiten und Nichtteilnahme

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  1. Die Anmeldung bzw. Buchung eines Kurses ist grundsätzlich verbindlich.

  2. Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, an einzelnen Unterrichtseinheiten oder Teilen des Kurses nicht teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf:

    • Rückerstattung der Kursgebühr,

    • anteilige Rückerstattung,

    • Ersatzunterricht oder

    • Nachholung der versäumten Unterrichtseinheiten.

  3. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, beruflicher Verhinderung, Urlaub, privaten Terminen, Reisen oder sonstigen persönlichen Verhinderungsgründen.

  4. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

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§ 9 Feiertage und unterrichtsfreie Tage

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  1. An gesetzlichen Feiertagen am jeweiligen Unterrichtsort findet grundsätzlich kein Unterricht statt, soweit im jeweiligen Kursplan nichts anderes vorgesehen ist.

  2. Gesetzliche Feiertage und planmäßig unterrichtsfreie Tage können bei der Kursplanung und Preisgestaltung bereits berücksichtigt sein.

  3. Für planmäßig unterrichtsfreie gesetzliche Feiertage besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine anteilige Erstattung, sofern diese bereits Bestandteil der Kursplanung waren.

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§ 10 Absage oder Änderung durch Nuurlingua

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  1. Nuurlingua kann Unterrichtstermine aus wichtigem Grund ändern oder verschieben.

  2. Dies gilt insbesondere bei:

    • Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall einer Lehrkraft,

    • höherer Gewalt,

    • technischen Störungen,

    • behördlichen Anordnungen,

    • Ausfall von Unterrichtsräumen oder

    • vergleichbaren nicht vorhersehbaren betrieblichen oder organisatorischen Umständen.

  3. Soweit möglich, wird Nuurlingua einen Ersatztermin, Ersatzunterricht oder eine geeignete alternative Unterrichtsform anbieten.

  4. Wesentliche dauerhafte Änderungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs bleiben hiervon unberührt.

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§ 11 Geringe Teilnehmerzahl

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  1. Nuurlingua kann für Gruppenkurse Mindestteilnehmerzahlen festlegen.

  2. Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Nuurlingua insbesondere:

    • den Kursstart verschieben,

    • den Kurs mit einem anderen geeigneten Kurs zusammenlegen,

    • nach Vereinbarung den Unterrichtsumfang an die kleinere Gruppe anpassen oder

    • den Kurs absagen.

  3. Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als drei Teilnehmern kann Nuurlingua den betreffenden Gruppenkurs absagen oder auf einen späteren Starttermin verschieben.

  4. Die betroffenen Teilnehmer werden über eine entsprechende Änderung informiert.

  5. Bei einer Verschiebung erhält der Teilnehmer eine angemessene Frist, innerhalb derer er erklären kann, ob er am Ersatztermin teilnehmen möchte.

  6. Ist eine Teilnahme am angebotenen Ersatztermin nicht möglich und kann Nuurlingua keine zumutbare Alternative anbieten, werden bereits gezahlte Kursgebühren für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

  7. Alternativ können Nuurlingua und die Teilnehmer ausdrücklich vereinbaren, den Kurs mit geringerer Teilnehmerzahl und einem entsprechend angepassten Unterrichtsumfang durchzuführen.

  8. Aufgrund der intensiveren Betreuung in einer Klein- oder Kleinstgruppe kann hierbei insbesondere ein reduzierter Stundenumfang vereinbart werden.

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§ 12 Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht

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  1. Termine für Einzelunterricht und individuell vereinbarten Kleingruppenunterricht werden nach Verfügbarkeit vereinbart.

  2. Ein vereinbarter Termin kann durch den Teilnehmer grundsätzlich bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

  3. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, gilt die vereinbarte Unterrichtszeit grundsätzlich als durchgeführt und wird vollständig berechnet bzw. vom gebuchten Stundenkontingent abgezogen.

  4. Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen kann Nuurlingua im Einzelfall eine abweichende Kulanzregelung treffen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

  5. Gebuchte Unterrichtskontingente müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Buchungsdatum in Anspruch genommen werden, sofern keine andere Laufzeit vereinbart wurde.

  6. Nach Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer können nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten verfallen, sofern der Teilnehmer transparent über die Gültigkeitsdauer informiert wurde und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

  7. Die Übertragung gebuchter Unterrichtseinheiten auf andere Personen bedarf der vorherigen Zustimmung von Nuurlingua.

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§ 13 Firmenkurse

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  1. Bei Firmenkursen ergeben sich Unterrichtsort, Unterrichtszeiten, Teilnehmerzahl, Unterrichtsumfang, Laufzeit und Vergütung vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.

  2. Firmenunterricht kann insbesondere

    • bei Nuurlingua,

    • in den Räumlichkeiten des Kunden,

    • online oder

    • hybrid durchgeführt werden.

  3. Für Terminabsagen gelten vorrangig die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Bedingungen.

  4. Wurde keine individuelle Regelung getroffen, gilt grundsätzlich eine Absagefrist von 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn.

  5. Bei einer späteren Absage können die vereinbarten Unterrichtseinheiten als durchgeführt berechnet werden.

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§ 14 Prüfungen und Prüfungsvorbereitung

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  1. Nuurlingua kann Kurse zur Vorbereitung auf interne und externe Sprachprüfungen anbieten.

  2. Die Teilnahme an einem Sprach- oder Prüfungsvorbereitungskurs beinhaltet keine Garantie für:

    • die Zulassung zu einer Prüfung,

    • das Bestehen einer Prüfung,

    • das Erreichen einer bestimmten Punktzahl,

    • das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder

    • die Ausstellung eines bestimmten Zertifikats.

  3. Bei externen Prüfungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Prüfungsanbieters bzw. Prüfungszentrums.

  4. Prüfungsgebühren sind nur dann Bestandteil der Kursgebühr, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben wurde. Andernfalls werden sie gesondert berechnet.

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§ 15 Visakurse und Sprachkursvisa

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  1. Für Sprachkurse, die insbesondere zum Zweck der Beantragung eines Sprachkursvisums oder eines anderen Aufenthaltstitels gebucht werden („Visakurse“), gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.

  2. Die Ausstellung einer Anmelde- bzw. Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei einer Deutschen Botschaft, einem deutschen Konsulat, einer Ausländerbehörde oder einer sonstigen zuständigen Stelle erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der für den gebuchten Zeitraum vereinbarten Kursgebühren sowie der anfallenden Bearbeitungsgebühr.

  3. Für die Bearbeitung der Anmeldung, die Erstellung der für das Visumverfahren erforderlichen Kursunterlagen und die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR erhoben.

  4. Die Bearbeitungsgebühr von 200,00 EUR wird im Falle einer späteren Visumablehnung nicht erstattet.

  5. Nuurlingua übernimmt keine Garantie für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels. Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich bei den zuständigen deutschen Behörden bzw. Auslandsvertretungen.

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Rückerstattung bei Visumablehnung

  1. Nach vollständiger Zahlung der Kursgebühr und Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist eine Rückerstattung der Kursgebühr wegen Nichterteilung des beantragten Visums ausschließlich bei einer offiziellen Ablehnung des Visumantrags möglich.

  2. Voraussetzung für die Rückerstattung ist die Vorlage eines offiziellen schriftlichen Ablehnungsbescheids bzw. eines entsprechenden offiziellen Nachweises der zuständigen Deutschen Botschaft, des deutschen Konsulats oder der zuständigen deutschen Behörde, aus dem die Ablehnung des beantragten Visums eindeutig hervorgeht.

  3. Der entsprechende Nachweis muss Nuurlingua unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Ablehnungsentscheidung beim Teilnehmer, vollständig vorgelegt werden.

  4. Nuurlingua ist berechtigt, die Echtheit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu prüfen und bei begründeten Zweifeln weitere geeignete Nachweise anzufordern.

  5. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, wird die bereits gezahlte Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR innerhalb von vier Wochen nach Eingang und Prüfung des vollständigen offiziellen Ablehnungsnachweises zurückerstattet.

  6. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel bzw. auf das Konto, von dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde, soweit nichts anderes vereinbart wird.

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Keine Erstattung ohne offizielle Visumablehnung

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  1. Ohne offiziellen Nachweis einer Visumablehnung besteht nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigung grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr aufgrund einer nicht erfolgten Einreise.

  2. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer:

    • den Visumantrag nicht stellt,

    • den Visumantrag zurücknimmt,

    • das Visumverfahren nicht weiterverfolgt,

    • erforderliche Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig einreicht,

    • einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat nicht wahrnimmt,

    • sich aus persönlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen gegen die Einreise entscheidet,

    • nach Erteilung des Visums entscheidet, nicht nach Deutschland einzureisen oder

    • nach Erteilung des Visums entscheidet, den gebuchten Sprachkurs nicht wahrzunehmen.

  3. Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Verzögerung des Visumverfahrens und Umbuchung

  1. Verzögert sich die Entscheidung über den Visumantrag und kann der ursprünglich gebuchte Kursbeginn deshalb nicht eingehalten werden, ist der Teilnehmer verpflichtet, Nuurlingua unverzüglich darüber zu informieren.

  2. Nuurlingua kann einen geeigneten Nachweis darüber verlangen, dass sich der Visumantrag weiterhin in Bearbeitung befindet.

  3. Der gebuchte Kurs kann nach vorheriger Abstimmung auf einen späteren verfügbaren Kursbeginn verschoben werden.

  4. Die erste visumbedingte Verschiebung kann kostenfrei erfolgen.

  5. Für jede weitere visumbedingte Umbuchung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 EUR erhoben werden, sofern der Teilnehmer vor der Umbuchung hierüber informiert wurde.

  6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Nuurlingua unverzüglich über eine Ablehnung, Verzögerung, Rücknahme, Erteilung oder sonstige wesentliche Änderung seines Visumverfahrens zu informieren.

  7. Soweit die S+R Sprachschule GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anforderungen zur Übermittlung bestimmter Informationen über Anmeldung, Teilnahme, Abmeldung oder Beendigung des Sprachkurses an zuständige Behörden verpflichtet ist, bleibt eine entsprechende Übermittlung vorbehalten.

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§ 16 Teilnahmebescheinigungen und sonstige Bescheinigungen

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  1. Nuurlingua kann auf Wunsch Anmelde-, Buchungs- oder Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden, Botschaften, Konsulaten, Arbeitgebern oder anderen Stellen ausstellen.

  2. Voraussetzung hierfür kann insbesondere die vollständige Anmeldung sowie – abhängig vom jeweiligen Zweck – die vollständige oder teilweise Zahlung der Kursgebühr sein.

  3. Eine von Nuurlingua ausgestellte Bescheinigung stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums, Aufenthaltstitels, einer behördlichen Genehmigung oder einer sonstigen Entscheidung Dritter dar.

  4. Für zusätzliche oder besonders aufwendige Bescheinigungen kann eine vorher mitgeteilte Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

  5. Für Bescheinigungen im Zusammenhang mit Visakursen gelten ergänzend die besonderen Regelungen des § 15.

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§ 17 Unterkunft und Unterstützung bei der Unterkunftssuche

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  1. Sofern Nuurlingua Teilnehmer bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt, handelt es sich grundsätzlich lediglich um eine Vermittlungs- oder Unterstützungsleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Der eigentliche Miet-, Unterkunfts- oder Beherbergungsvertrag kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Vermieter bzw. Unterkunftsanbieter zustande.

  3. Nuurlingua ist in diesem Fall nicht Vermieter und übernimmt keine Garantie für Eigenschaften der Unterkunft, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Nuurlingua liegen.

  4. Beanstandungen bezüglich einer durch Dritte bereitgestellten Unterkunft sind grundsätzlich unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Vermieter bzw. Anbieter geltend zu machen.

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§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

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  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

  3. Die Einzelheiten über Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher im Rahmen des Buchungsvorgangs zur Verfügung gestellt wird.

  4. Soll der Unterricht auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Wertersatz für bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachte Leistungen.

  5. Bei vollständiger Erbringung der gebuchten Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen.

  6. Bei Verträgen, die ausschließlich innerhalb der Geschäftsräume von Nuurlingua geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern nicht ausnahmsweise eine andere gesetzliche Regelung eingreift.

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§ 19 Stornierung und vorzeitige Beendigung durch den Teilnehmer

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  1. Nach Ablauf eines gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts ist eine ordentliche Stornierung eines verbindlich gebuchten Kurses nur möglich, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen oder individuell vereinbart wurde.

  2. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

  3. Eine bloße Nichtteilnahme oder das freiwillige vorzeitige Beenden des gebuchten Kurses führt grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren.

  4. Gleiches gilt grundsätzlich für noch offene Kursgebühren, wenn die Zahlungspflicht bereits wirksam entstanden ist.

  5. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, entfällt die vertraglich geschuldete Gesamtvergütung nicht allein dadurch, dass der Teilnehmer den Kurs nicht mehr besucht.

  6. Soweit Nuurlingua im Einzelfall aus Kulanz einer Stornierung, Umbuchung oder Rückzahlung zustimmt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer oder zukünftiger Fälle.

  7. Für Visakurse gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen des § 15.

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§ 20 Verhalten im Unterricht und Hausrecht

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  1. Teilnehmer sind verpflichtet, sich gegenüber anderen Teilnehmern, Lehrkräften, Mitarbeitern und sonstigen Personen in den Räumlichkeiten von Nuurlingua respektvoll zu verhalten.

  2. Insbesondere sind erhebliche oder wiederholte Störungen des Unterrichts, Bedrohungen, Beleidigungen, Diskriminierungen, Gewalt sowie vorsätzliche Beschädigungen von Einrichtungen oder Unterrichtsmaterialien untersagt.

  3. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann Nuurlingua den Teilnehmer zunächst abmahnen.

  4. Bei fortgesetzten Verstößen kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.

  5. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, insbesondere Gewalt, ernsthaften Bedrohungen oder vergleichbarem Verhalten, kann ein sofortiger Ausschluss zulässig sein.

  6. Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

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§ 21 Unterrichtsmaterialien und Urheberrecht

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  1. Von Nuurlingua oder den eingesetzten Lehrkräften zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien dürfen grundsätzlich ausschließlich für den persönlichen Unterrichts- und Lernzweck des jeweiligen Teilnehmers verwendet werden.

  2. Eine unerlaubte Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

  3. Dies gilt insbesondere für:

    1. Skripte,

    2. Arbeitsblätter,

    3. Präsentationen,

    4. digitale Übungen,

    5. Video- und Audioinhalte,

    6. Aufzeichnungen,

    7. Online-Lernmaterialien sowie

    8. sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte.

  4. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

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§ 22 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

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  1. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen des Unterrichts durch Teilnehmer sind grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung von Nuurlingua und unter Beachtung der Rechte der betroffenen Personen zulässig.

  2. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme von Lehrkräften und anderen Kursteilnehmern.

  3. Soweit Nuurlingua selbst Unterricht aufzeichnet oder Aufnahmen für Onlineunterricht, Hybridunterricht, Lernplattformen oder andere Unterrichtszwecke erstellt, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

  4. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

  5. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung bzw. einer gegebenenfalls gesonderten Einwilligungserklärung.

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§ 23 Haftung

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  1. Nuurlingua bzw. die S+R Sprachschule GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Ebenfalls unbeschränkt wird für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der S+R Sprachschule GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  5. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  6. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbestimmungen gehaftet.

  7. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

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§ 24 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

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  1. Kann Unterricht aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, von Nuurlingua nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, wird Nuurlingua nach Möglichkeit eine angemessene alternative Lösung anbieten.

  2. Hierzu können insbesondere gehören:

    1. Verschiebung des Unterrichts,

    2. Ersatztermine,

    3. alternative Unterrichtsräume oder

    4. soweit für den jeweiligen Kurs geeignet, eine vorübergehende Durchführung als Onlineunterricht.

  3. Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

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§ 25 Datenschutz

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  1. Personenbezogene Daten der Kunden und Teilnehmer werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

  2. Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Nuurlingua bzw. der S+R Sprachschule GmbH.

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§ 26 Verbraucherstreitbeilegung

 

Die S+R Sprachschule GmbH ist – soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zwingende gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.

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§ 27 Schlussbestimmungen

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  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

  3. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – Kassel als Gerichtsstand vereinbart.

  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen der S+R Sprachschule GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.

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Anbieter und Vertragspartner

 

Nuurlingua
ist eine Marke der

 

S+R Sprachschule GmbH
Dresdener Straße 1
34125 Kassel
Deutschland

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Vertragspartner sämtlicher über Nuurlingua abgeschlossener Verträge ist die S+R Sprachschule GmbH.

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Stand: September 2026

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